Stand: 25. Juli 2026 · Version VE-LEGAL-2026-07-25-v1

Rechtliches, Datenschutz & Transparenz.

Hier finden Sie die Regeln für Schnellcheck, digitales Produkt, Standard- und Vollvertretung sowie die Rechtsschutz-Abrechnung – klar getrennt nach Leistungsstufe.

1. Anbieter und Verantwortlicher

Dr. Stephan Verdino, Rechtsanwalt
Fleischmarkt 3–5/14, 1010 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 535 00 35
E-Mail: help@verkehrseinspruch.at
Datenschutz: datenschutz@verkehrseinspruch.at

UID: ATU66573488 · ADVM-Code: R169662 · zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Wien. Berufsrechtliche Vorschriften sind insbesondere RAO, RL-BA und DSt, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes.

2. Vier klar getrennte Leistungswege

Stufe 1: Kostenloser technologiegestützter Schnellcheck

Der Schnellcheck dient der unverbindlichen Orientierung anhand Ihrer Auswahlangaben. Er übermittelt noch kein Dokument. Erst wenn Sie danach freiwillig die Dokumentauslesung wählen, kann ein Schreiben mittels OCR ausgelesen und strukturiert werden. Es findet keine individuelle anwaltliche Prüfung statt.

Kein Mandat, keine Fristenüberwachung: Durch Website-Nutzung oder Upload entsteht kein Mandat. Bis zur ausdrücklichen Mandatsannahme bleiben sämtliche Fristen in Ihrer Verantwortung.

Stufe 2: Smart-Einspruch als digitaler Inhalt

Auf Basis Ihrer Angaben wird ein individualisierter Einspruch zur eigenen Einbringung erstellt. Zusätzlich werden vier vollständige, unveränderte PDF-Ratgeber im festgelegten Original-Layout bereitgestellt. Dr. Verdino tritt dadurch nicht als Ihr Vertreter auf. Prüfung, Versand, richtige Adressierung und Fristwahrung liegen bei Ihnen. Das Produkt enthält keine individuelle Prüfung, ob Sachverständigenbeweis erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll ist, und keine Auswahl, Beauftragung, Koordination oder Kostenübernahme eines privaten Sachverständigen.

Stufe 3: Standardvertretung um EUR 299

Die Standardvertretung umfasst nach positiver Kollisions- und Fallprüfung die Vollmachtsbekanntgabe, Akteneinsicht und Aktenprüfung, einen Einspruch und einen weiteren Standardschriftsatz sowie die normale Behördenkorrespondenz im bestätigten Standardumfang. Nicht enthalten sind insbesondere Auswahl, Beauftragung oder Koordination eines Privatgutachters, vertiefte fachliche Prüfung oder Erörterung eines Gutachtens, Sachverständigenkosten, umfangreiche Beweisverfahren, mündliche Verhandlungen und weitere Instanzen. Ergibt die Aktenprüfung eine entscheidende technische Sachverständigenfrage, wird vor jedem Zusatzschritt mitgeteilt, welche anwaltliche Leistung sinnvoll erscheint, welche Kosten entstehen und ob eine gesonderte Beauftragung erforderlich ist. Ein Mandat entsteht erst nach aktiver Beauftragung und ausdrücklicher Annahme durch Dr. Verdino.

Stufe 4: Individuelle Vollvertretung nach schriftlichem Angebot

Für komplexe oder weiterführende Verfahren können insbesondere vertiefte Akten- und Beweismittelprüfung, zusätzliche Schriftsätze und Beweisanträge, Beschwerden, mündliche Verhandlungen und weitere Instanzen übernommen werden. Sachverständigenbezogene anwaltliche Tätigkeiten – etwa Auswahl und Koordination eines Privatgutachters, vertiefte Gutachtenprüfung, Formulierung konkreter Sachverständigenfragen oder Gutachtenserörterung – sind nur umfasst, wenn sie im schriftlichen Mandatsangebot ausdrücklich bezeichnet sind. Ein Privatgutachten und dessen Kosten bedürfen einer gesonderten Kosteninformation und ausdrücklichen Freigabe. Vor Mandatsannahme erhalten Sie ein schriftliches Mandatsangebot mit Honorarvereinbarung, Kostenrahmen, Leistungsumfang und Ausschlüssen. Neue Verfahrensstufen oder Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Information und ausdrücklicher Freigabe übernommen.

Rechtsschutz als Kostenabwicklung

Rechtsschutz ist kein eigenes Leistungspaket. Die Deckungsanfrage ist kostenlos und begründet weder ein Mandat noch eine Fristenübernahme. Vertreten wird erst nach Deckungsprüfung, Kollisionsprüfung und ausdrücklicher Mandatsannahme im bestätigten Umfang. Die Deckung von technischer Messprüfung, Privatgutachten, behördlich oder gerichtlich beigezogenen Sachverständigen sowie eine erforderliche Vorabzustimmung des Versicherers sind getrennt zu klären. Bei Deckung ist ein vertraglicher Selbstbehalt für die gedeckte Leistung auf höchstens EUR 99 inklusive Umsatzsteuer je Versicherungsfall begrenzt. Nicht oder nur teilweise gedeckte Zusatzleistungen werden ausschließlich nach einem gesonderten schriftlichen Selbstzahlerangebot und ausdrücklicher Zustimmung erbracht.

3. Vorvertragliche Informationen und AGB

3.1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von VerkehrsEinspruch.at und für die darüber angebotenen digitalen Inhalte und anwaltlichen Dienstleistungen im österreichischen Verkehrs- und Verwaltungsstrafrecht.

3.2 Leistungsbeschreibung und Abgrenzung

  • Smart-Einspruch um EUR 49: das einzige kostenpflichtige Selbsthilfe- beziehungsweise DIY-Produkt; automatisiert erstellter, individualisierter Einspruch als bearbeitbare Word-Datei zum Selbstversand; Verfahrenskompass 2026, Einreichungscheck und Startblatt, Beweissicherungsprotokoll sowie Rechtsschutz-Deckungsanfrage als vollständige, unveränderte PDFs im festgelegten Original-Layout; geschützte Fallübersicht; Bestätigungs-E-Mail mit zeitlich begrenzten, nicht frei erratbaren Downloadlinks; und – nur bei freiwilliger Aktivierung – ereignisbezogene allgemeine Verfahrenshinweise nach eigener Meldung eines neuen Verfahrensschritts. Die PDF-Dokumente sind allgemeine Information beziehungsweise Arbeitsunterlagen und müssen vor Verwendung fallbezogen geprüft oder ergänzt werden. Sie prüfen und bringen den Einspruch selbst ein. Nicht enthalten sind anwaltliche Einzelfallprüfung, Vertretung, Akteneinsicht, Einbringung, Fristenkontrolle oder eine individuelle Sachverständigenprüfung. Das Produkt beauftragt keinen privaten Sachverständigen und übernimmt keine Sachverständigenkosten.
  • Kostenlose Blanko-Vorlage: bearbeitbare Word-Datei mit Platzhaltern. Die vier PDF-Unterlagen, Individualisierung des Einspruchs, Bestätigungs-E-Mail und Fallübersicht des kostenpflichtigen Pakets sind nicht enthalten.
  • Standardvertretung um EUR 299: Vollmachtsbekanntgabe, Akteneinsicht und Aktenprüfung, Einspruch und ein weiterer Standardschriftsatz sowie normale Behördenkorrespondenz im ausdrücklich bestätigten Standardumfang. Auswahl, Beauftragung oder Koordination eines Privatgutachters, vertiefte Gutachtenprüfung oder -erörterung, Sachverständigenkosten, umfangreiche Beweisverfahren, mündliche Verhandlungen und weitere Instanzen sind nicht enthalten. Ein erforderlicher Zusatzschritt setzt ein gesondertes schriftliches Angebot und ausdrückliche Freigabe voraus.
  • Individuelle Vollvertretung: alle für das konkrete Verfahren ausdrücklich angebotenen und beauftragten anwaltlichen Verfahrensstufen. Sachverständigenbezogene anwaltliche Leistungen sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich bezeichnet sind. Ein Privatgutachten und dessen Kosten werden nur nach gesonderter Kosteninformation und Freigabe beauftragt. Das schriftliche Mandatsangebot legt vor Annahme Abrechnungsgrundlage, Kostenrahmen, Liefer- beziehungsweise Leistungsumfang und Ausschlüsse fest. Noch nicht freigegebene Verfahrensstufen sind nicht umfasst.
  • Rechtsschutz: möglicher Finanzierungsweg für Standard- oder Vollvertretung, kein eigenes Leistungsprodukt. Die kostenlose Deckungsanfrage ist keine Deckungszusage und keine Mandatsannahme. Bei Deckung gilt die veröffentlichte Selbstbehaltsgrenze; nicht gedeckte Tätigkeiten erfordern ein gesondertes Selbstzahlerangebot. Sachverständigenleistungen und Gutachten sind nur gedeckt, wenn der Versicherer dies für den konkreten Schritt bestätigt.
Sachverständigenhinweis vor Beauftragung: Ob Sachverständigenbeweis erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom vollständigen Verwaltungsakt und vom konkreten Einzelfall ab; ein Sachverständiger ist weder generell erforderlich noch generell entbehrlich. Behördlich oder gerichtlich beigezogene Sachverständige werden von der Behörde beziehungsweise dem Gericht bestellt und sind von privat beauftragten Gutachtern zu unterscheiden. Gesetzlich auferlegte Sachverständigengebühren oder sonstige Barauslagen können unabhängig vom anwaltlichen Honorar und Paketpreis hinzukommen. Eine private Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Kosteninformation und ausdrücklicher Freigabe. Die tatsächliche rechtliche Schlussprüfung und Entscheidung über Beweisantrag, Beauftragung und Leistungsumfang bleiben Dr. Stephan Verdino im konkreten Mandat vorbehalten.

3.3 Vertragsschluss und Button-Lösung

Die Leistungsdarstellung ist kein bindendes Angebot. Unmittelbar vor dem Smart-Einspruch-Checkout werden Vertragspartner, Vertragsart, Leistungsumfang, Gesamtpreis, Bereitstellung, Rücktrittsfolgen, Rechtstextversion und die Selbstverantwortung für Prüfung, Einbringung und Fristwahrung zusammengefasst. Mit dem ausschließlich als „Zahlungspflichtig bestellen“ beschrifteten Button geben Sie ein Angebot ab. Der Vertrag über den Smart-Einspruch kommt mit Bereitstellung des vollständigen Pakets nach bestätigter Zahlung zustande; die elektronische Vertragsbestätigung dokumentiert den Vertragsinhalt. Ein anwaltliches Mandat kommt ausschließlich durch aktive Beauftragung und ausdrückliche Mandatsannahme durch Dr. Verdino im schriftlich bestätigten Umfang zustande.

Vor dem Smart-Checkout werden drei nicht vorausgewählte Pflichtbestätigungen getrennt eingeholt und mit Zeitstempel und Version gespeichert: Annahme der Rechtstexte, ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Bereitstellung vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist sowie gesonderte Kenntnisnahme, dass das Rücktrittsrecht mit Beginn der Bereitstellung des digitalen Inhalts verloren geht. Diese Erklärungen sind von der freiwilligen Einwilligung in optionale Verfahrenshinweise per E-Mail getrennt. Die Bestätigungs-E-Mail nennt die verwendeten Textversionen und dokumentiert beide Erklärungen.

3.4 Preise und Zahlung

Alle genannten Verbraucher-Fixpreise sind Endpreise in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Smart-Einspruch kostet EUR 49, die Standardvertretung EUR 299. Die individuelle Vollvertretung wird nach dem vor Mandatsannahme übermittelten schriftlichen Mandatsangebot abgerechnet; dieses nennt je freigegebener Verfahrensstufe die Abrechnungsgrundlage und einen Kostenrahmen. Zahlung erfolgt über den angebotenen Zahlungsdienstleister oder per Überweisung entsprechend der jeweiligen Vereinbarung.

Drei getrennte Kostenarten: (1) Das anwaltliche Honorar deckt ausschließlich den schriftlich bestätigten Mandatsumfang. (2) Ein privat beauftragter Sachverständiger erhält ein eigenes Entgelt; Auswahl, Auftrag und Kosten entstehen nur nach gesonderter schriftlicher Kosteninformation und ausdrücklicher Freigabe. (3) Gebühren eines von Behörde oder Gericht beigezogenen Sachverständigen können als gesetzliche Barauslagen unabhängig vom Mandat und Paketpreis vorgeschrieben werden. Behörden- und Gerichtsgebühren, Reise-, Übersetzungs-, Zeugen- oder Sachverständigenkosten sind nur im anwaltlichen Angebot enthalten, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde; hoheitlich vorgeschriebene Kosten werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Rechtsschutz: Die Deckungsanfrage ist kostenlos. Erteilt der Versicherer Deckung, wird ein vertraglicher Selbstbehalt für die gedeckte Leistung mit höchstens EUR 99 inklusive Umsatzsteuer je Versicherungsfall verrechnet. Eine Deckung anwaltlicher Tätigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Privatgutachten oder behördlich beziehungsweise gerichtlich entstehende Sachverständigenkosten gedeckt sind; dies und eine erforderliche Vorabzustimmung sind gesondert zu bestätigen. Nicht oder nur teilweise gedeckte Leistungen werden nicht automatisch durchgeführt oder verrechnet, sondern erfordern ein gesondertes schriftliches Selbstzahlerangebot und ausdrückliche Zustimmung.

Anrechnungsregel: Bei Beauftragung einer Standard- oder individuellen Vollvertretung im selben zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren innerhalb von zwölf Monaten ab Kauf wird der für den Smart-Einspruch bezahlte Betrag von EUR 49 einmalig auf das vereinbarte Honorar angerechnet. Voraussetzung sind Kollisionsprüfung, ausdrückliche Mandatsannahme und Vorlage der Kaufreferenz. Keine Barauszahlung oder Übertragung. Die Anrechnung begründet für sich kein Mandat und keine Fristenübernahme.

3.5 Fristen und Dringlichkeit

Dringende Fristen müssen vollständig und richtig angegeben und zusätzlich telefonisch oder per E-Mail als dringend gemeldet werden. Ein Upload, eine Deckungsanfrage, eine Eingangsbestätigung oder eine Zahlung allein bedeutet nicht, dass eine Frist übernommen wurde. Eine Fristenverantwortung der Kanzlei beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme und Bestätigung der konkret übernommenen Frist.

Reaktions- und Eskalationsweg: Technische Probleme mit Zahlung oder Download sind an help@verkehrseinspruch.at zu melden. Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr; verantwortlich ist Dr. Stephan Verdino. Anfragen werden grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden an Werktagen in ihrem Eingang bestätigt. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Mandatsannahme. Nach Kollisions- und Unterlagenprüfung wird ausdrücklich mitgeteilt, ob und in welchem Umfang eine Tätigkeit übernommen und welche Frist bestätigt wird. Bei abgelehnter Deckung entscheiden Sie selbst zwischen Smart-Einspruch um EUR 49, Standardvertretung um EUR 299, individueller Vollvertretung nach Selbstzahlerangebot oder eigenständigem Fortfahren. Es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Umstellung.

3.6 Mitwirkungspflichten

Sie stellen vollständige, lesbare und richtige Unterlagen und Angaben bereit und informieren unverzüglich über neue Zustellungen oder Fristen. Nachteile aus unvollständigen oder verspäteten Angaben können nicht der Kanzlei zugerechnet werden.

3.7 Haftung und Berufsrecht

Für anwaltliche Leistungen gelten die gesetzlichen und berufsrechtlichen Regeln. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Leistungs- und Schadenersatzansprüche unberührt. Technologische Einschätzungen sind Wahrscheinlichkeits- und Orientierungsergebnisse, keine Erfolgsgarantie. Beim Smart-Einspruch trägt der Nutzer die Verantwortung für die abschließende Kontrolle, richtige Adressierung, zulässige Übermittlung und rechtzeitige Einbringung; dies beschränkt keine zwingende Haftung für eine vertragswidrige oder fehlende Bereitstellung des vereinbarten digitalen Pakets. Fehlende oder nicht abrufbare Vertragsdateien sind unverzüglich über den veröffentlichten Supportweg zu melden, damit die Bereitstellung geprüft und erforderlichenfalls wiederholt werden kann.

3.8 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt. Eine Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird im Einzelfall entschieden. Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt.

3.9 Nutzungsumfang digitaler Dokumente („Fair Use“)

Eine bereitgestellte Vorlage, der Smart-Einspruch und die vier Begleitunterlagen dürfen für das eigene Verfahren zeitlich unbeschränkt gespeichert, bearbeitet und verwendet werden. Nicht umfasst sind Weiterverkauf, Veröffentlichung, systematische Weitergabe oder kommerzielle Wiederverwendung. Zwingende Verbraucherrechte, gesetzlich zulässige Privatkopien und unabdingbare Nutzungsrechte bleiben unberührt.

4. Widerrufsbelehrung

4.1 Widerrufsrecht

Verbraucher können einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an Dr. Stephan Verdino, Fleischmarkt 3–5/14, 1010 Wien, E-Mail: help@verkehrseinspruch.at. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

4.2 Digitale Inhalte

Beim Smart-Einspruch handelt es sich um einen digitalen Inhalt ohne körperlichen Datenträger. Vor dem Checkout müssen Sie ausdrücklich zustimmen, dass mit der Bereitstellung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und bestätigen, dass Sie dadurch Ihr Rücktrittsrecht verlieren. Erst nach dieser gesonderten Zustimmung wird der digitale Inhalt nach bestätigter Zahlung bereitgestellt; die Vertragsbestätigung dokumentiert Zustimmung und Kenntnisnahme.

4.3 Dienstleistungen

Verlangen Sie bei einer Standard- oder individuellen Vollvertretung ausdrücklich, dass die anwaltliche Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist bei einem späteren Widerruf ein angemessener Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen. Bei vollständiger Erbringung kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Dieses ausdrückliche Leistungsverlangen und die Kenntnisnahme der Folgen werden im jeweiligen Mandatsangebot getrennt vom Smart-Checkout eingeholt; ohne ausdrückliche Mandatsannahme beginnt keine anwaltliche Dienstleistung.

4.4 Muster-Widerrufsformular

An Rechtsanwalt Dr. Stephan Verdino, Fleischmarkt 3–5/14, 1010 Wien, help@verkehrseinspruch.at

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Leistung: [Leistung].
Bestellt am: [Datum]
Name und Anschrift: [Angaben]
Datum, Unterschrift (nur bei Papier): [Angaben]

4.5 Elektronische Rücktrittsfunktion

Sie können Ihren Vertrag außerdem über die hervorgehobene Online-Funktion „Vertrag widerrufen“ widerrufen. Nach Eingabe von Name, Vertragsreferenz und E-Mail-Adresse prüfen Sie die Erklärung und übermitteln sie über „Widerruf bestätigen“. Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt Ihrer Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs auf einem dauerhaften Datenträger.

Rechtsstand 25. Juli 2026: Die Funktion setzt den vom Nationalrat am 7. Juli 2026 und vom Bundesrat am 15. Juli 2026 beschlossenen § 13a FAGG vorgezogen um. Der beschlossene Text sieht ein Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 für danach geschlossene Verträge vor. Die endgültige BGBl.-Kundmachungsnummer und Fassung werden vor Livegang nochmals im RIS abgeglichen.

5. Datenschutzerklärung

5.1 Verantwortlicher

Verantwortlicher ist Dr. Stephan Verdino, Kontaktdaten wie oben. Datenschutzanfragen richten Sie an datenschutz@verkehrseinspruch.at.

5.2 Hosting und Server-Logfiles

Beim Websiteaufruf werden technisch notwendige Daten wie IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Ressource, Browserinformationen und Statuscode zur sicheren Bereitstellung verarbeitet. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an sicherem Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

5.3 Freiwilliger Dokumenten-Upload

Die Verbindung zur Dokumentauslesung wird erst hergestellt, wenn Sie eine Datei auswählen, in die Übermittlung einwilligen und den Auslesevorgang ausdrücklich starten. Die Datei wird zur Texterkennung an Microsoft Azure AI Document Intelligence übermittelt. Die anschließende Zuordnung des erkannten Textes zu Formularfeldern erfolgt deterministisch auf dem eigenen Server; Dokument und Rohtext werden hierfür weder an AWS noch an ein Sprachmodell weitergegeben. Nicht benötigte Seiten und Daten sollen vor dem Upload entfernt werden.

Die Verarbeitung dient der Vorbereitung und Erfüllung des gewählten digitalen Produkts sowie – soweit erforderlich – Ihrer Einwilligung. Der vorgeschaltete Entscheidungscheck verarbeitet keine hochgeladene Datei. Freiwillige Angaben zu Messumständen werden nur zur Auswahl zulässiger Textbausteine für den konkreten Dokumentauftrag verwendet; nicht ausgewählte oder übersprungene Umstände werden nicht ergänzt. Eine Nutzung der Dokumentdaten zum Training öffentlicher KI-Modelle ist nicht vorgesehen. Die konkrete Azure-Region, Unterauftragsverarbeiter und Löschfristen sind anhand des produktiven Vertrags zu dokumentieren.

5.4 Keine ausschließlich automatisierte bindende Entscheidung

Der kostenlose Check ist eine unverbindliche Orientierung. Eine rechtlich bindende Mandats- oder Strategieentscheidung wird nicht ausschließlich automatisiert getroffen. Anwaltliche Beurteilungen erfolgen unter Verantwortung von Dr. Verdino.

5.5 Zahlungsabwicklung

Beim Smart-Einspruch erfolgt die Zahlungsabwicklung über Stripe. Stripe erhält die für Checkout, Zahlung und gegebenenfalls Rechnung erforderlichen Daten. Dokumentinhalt und Tatvorwurf werden nicht als Stripe-Metadaten übermittelt; zur technischen Zuordnung werden nur Kaufreferenz, ein nicht rückrechenbarer Dokument-Prüfwert sowie Kennzeichen und Versionen der AGB-Annahme, der Zustimmung zum sofortigen Bereitstellungsbeginn, der gesonderten Verlustkenntnis und des Checkout-Texts gespeichert. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

5.6 Fallübersicht, Bestätigungs-E-Mail und optionale Verfahrenshinweise

Nach bestätigter Zahlung wird ein datensparsamer Falldatensatz angelegt. Gespeichert werden Kaufreferenz, E-Mail-Adresse, Vorname, Aktenzeichen, Behörde, Zustelldatum, grobe Fallgruppe und Einspruchsumfang, Verfahrensstand sowie Einwilligungs-, Paket- und Versandstatus. Ein Guide-Profil wird nicht mehr gebildet oder gespeichert, weil alle vier PDF-Ratgeber unverändert bereitgestellt werden. Anschrift, hochgeladenes Original, OCR-Rohtext, konkrete freie Beschreibungen der Messumstände und erzeugte Word- oder PDF-Dateien werden nicht dauerhaft in dieser Falldatenbank gespeichert. Die Verarbeitung von Kaufbestätigung, Downloadbereitstellung und Fallübersicht dient der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die interne Benachrichtigung über einen bezahlten Falleingang und der abgesicherte Überblick dienen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Missbrauchskontrolle.

Optionale Verfahrenshinweise per E-Mail werden nur versendet, wenn Sie diese freiwillig aktiviert und den jeweiligen Verfahrensschritt selbst in der Fallübersicht gemeldet haben. Es findet keine Prüfung des Behördenschreibens und keine Fristenüberwachung statt. Soweit die Nachricht auch auf zukaufbare Leistungen hinweist, beruht dies auf Ihrer jederzeit widerrufbaren Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ein Widerruf ist unmittelbar in der Fallübersicht möglich und berührt die Rechtmäßigkeit früherer Verarbeitungen nicht. Die Hinweise bleiben allgemeine Information und lösen keine Mandatsannahme aus.

5.7 Empfänger, Drittland und Sicherheit

Daten werden nur an erforderliche technische, E-Mail-, Zahlungs- oder berufliche Dienstleister übermittelt. Der konfigurierte E-Mail-Versanddienst erhält Absender, Empfänger, Betreff und Nachrichteninhalt. Vor Livegang sind Anbieter, Auftragsverarbeitung, Serverstandort, Unterauftragsverarbeiter und Löschfristen konkret zu dokumentieren. Soweit ein Dienstleister Daten außerhalb des EWR verarbeitet, werden geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO eingesetzt. Im anwaltlichen Mandat gelten zusätzlich Verschwiegenheits- und Berufsrechtspflichten.

Der Zugriff auf die Kunden-Fallübersicht erfolgt über einen zufälligen Zugriffsschlüssel; in der Datenbank wird nur dessen kryptografischer Prüfwert gespeichert. Die interne Übersicht ist zusätzlich durch ein gesondertes Admin-Token zu schützen. Produktiv sind HTTPS, restriktive Dateisystemrechte, Backupschutz, Schlüsselrotation und Protokollierung fehlgeschlagener Zugriffe erforderlich.

5.8 Speicherdauer

Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Anspruchsabwehr oder das Mandat erforderlich ist. Der reine Entscheidungscheck bleibt im Arbeitsspeicher der Seite. Für die Rückkehr vom Stripe-Checkout wird der strukturierte Dokumentauftrag vorübergehend im Sitzungsspeicher des geöffneten Browser-Tabs abgelegt und nach erfolgreicher Paketerstellung gelöscht. Die fünf erzeugten Dateien werden standardmäßig höchstens 60 Minuten im Serverarbeitsspeicher gehalten. Die zufälligen Downloadlinks sind in diesem Zeitraum auf eine begrenzte Zahl von Abrufen beschränkt; Dauer und Abrufzahl sind serverseitig konfigurierbar. Kundinnen und Kunden sollen die Dateien daher unmittelbar lokal speichern.

Die technische Fallübersicht ist standardmäßig auf 365 Tage befristet; diese Frist ist serverseitig konfigurierbar und vor Livegang mit Vertrags-, Gewährleistungs-, Aufbewahrungs- und Anspruchsanforderungen abzugleichen. Gespeicherte Checkout-Zustimmungen enthalten die verwendeten Textversionen und den Zeitstempel. Online-Widerrufe enthalten Name, Vertragsreferenz, Bestätigungs-E-Mail, Erklärung, Eingangszeit und Versandstatus und werden standardmäßig für denselben konfigurierten Aufbewahrungszeitraum gespeichert. Versandte E-Mail-Inhalte werden nach erfolgreicher Übergabe aus der lokalen Fall-Outbox entfernt; gespeichert bleiben Versandstatus, Betreff und Zeitpunkt. Nicht bezahlte Checkout-Vormerkungen werden nach 30 Tagen entfernt.

5.9 Ihre Rechte

Sie haben nach Maßgabe der DSGVO Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Beschwerden können an die Österreichische Datenschutzbehörde gerichtet werden.

6. Cookies und ähnliche Technologien

Die Website selbst soll nur technisch notwendige Speicherungen verwenden. Nicht notwendige Analyse- oder Marketingtechnologien dürfen erst nach aktiver Einwilligung geladen werden.

6.1 Technisch notwendige Funktionen

  • Sicherer Websitebetrieb und Sitzungssteuerung
  • Speicherung einer gegebenenfalls erteilten Consent-Auswahl
  • Schutz vor Missbrauch und Angriffen

6.2 Dokumentauslesung und Checkout

Azure wird nur für die freiwillige Upload-Variante und erst nach Ihrer ausdrücklichen Upload-Einwilligung angesprochen; die manuelle Eingabe bleibt der Launch-Basisweg. Stripe wird erst aufgerufen, wenn Sie den ausschließlich als „Zahlungspflichtig bestellen“ beschrifteten Bestellbutton betätigen und zuvor AGB-Annahme, Zustimmung zum sofortigen Bereitstellungsbeginn und gesonderte Verlustkenntnis bestätigt haben. Für den technisch notwendigen Rückweg vom Checkout wird Sitzungsspeicher im aktuellen Browser-Tab verwendet. Nicht notwendige Drittanbieter-Technologien bedürfen einer gesonderten Rechtsgrundlage.

6.3 Steuerung und Widerruf

Sie können Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und Cookies in Ihrem Browser löschen oder blockieren. Das kann die Funktion des Upload-Werkzeugs einschränken.

7. Häufige rechtliche Fragen

Überwacht der Smart-Einspruch meine Frist?

Nein. Das Produkt erstellt Dateien, nimmt aber keine Einbringung und keine Fristenkontrolle vor. Eine konkrete Frist wird erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme und gesonderter Bestätigung übernommen.

Kann ich die Dateien später erneut herunterladen?

Die sicheren Links sind zeitlich und nach Abrufen begrenzt. Speichern Sie alle Dateien unmittelbar lokal; ein dauerhafter Cloud-Speicher ist nicht Vertragsbestandteil.

Darf ich den Entwurf bearbeiten oder weitergeben?

Sie dürfen ihn für Ihr eigenes Verfahren zeitlich unbeschränkt verwenden und bearbeiten. Weiterverkauf, Veröffentlichung, systematische Weitergabe und kommerzielle Wiederverwendung sind nicht gestattet. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Entsteht nach dem Kauf automatisch ein Anwaltsmandat?

Nein. Standard- und Vollvertretung setzen Kollisionsprüfung, ausdrückliche Mandatsannahme und einen bestätigten Umfang voraus. Auch eine Rechtsschutzdeckung begründet allein kein Mandat.

Wie widerrufe ich online?

Die ständig erreichbare Funktion „Vertrag widerrufen“ führt in zwei Schritten zur elektronischen Erklärung und Eingangsbestätigung. Die gesetzlichen Besonderheiten digitaler Inhalte und bereits begonnener Dienstleistungen bleiben maßgeblich.

Hinweis vor Livegang

Vor Veröffentlichung sind Hostinganbieter, Azure-Region, Auftragsverarbeitungsvertrag, Unterauftragsverarbeiter, Löschfristen, Stripe-Steuer- und Rechnungskonfiguration sowie die Consent- und Rücktrittstexte mit dem produktiven Setup abzugleichen.