Leistung nach Risiko, nicht nach Angst

Welcher Fall braucht welche Hilfe?

Kleine Formalfragen sollen klein bleiben. Komplexe Führerschein-, Mess- oder Beschlagnahmefälle brauchen einen anderen Leistungsumfang als ein selbst einzubringender Einspruchsentwurf.

Typische Fallgruppen

Was wir prüfen

Geschwindigkeit

  • Radar- und Lasermessung
  • Section Control
  • IG-L-Tempolimits
  • Stationäre und mobile Messung
  • Messzuordnung und Beweismittel

Abstand & StVO

  • Sicherheitsabstand
  • Video- und Nachfahrmessung
  • Vormerkdelikte
  • Lenkererhebung
  • Form- und Verfahrensmängel
§

Strafe & Folgen

  • Einkommensverhältnisse
  • Milderungsgründe
  • Probeführerschein
  • Führerscheinentzug
  • Fahrzeugbeschlagnahme

Neu geordnet

Vier Wege. Klare Grenzen.

1 · Orientierung

Kostenloser Check

€ 0
  • Dokumenttyp
  • Frist & grobe Risikoklasse
  • Handlungsoptionen
  • Kein Mandatsverhältnis
Gratis prüfen

Technologiegestützte, unverbindliche Orientierung.

2 · Selbst einbringen

Smart-Einspruch

€ 49
  • Individueller Einspruch als Word-Datei
  • Verfahrenskompass 2026 als vollständiges, unverändertes PDF
  • Einreichungscheck und Startblatt als vollständiges, unverändertes PDF
  • Beweissicherungsprotokoll als vollständiges, unverändertes PDF
  • Rechtsschutz-Deckungsanfrage als vollständiges, unverändertes PDF
  • Geschützte Fallübersicht und optionale Verfahrenshinweise
  • EUR 49 bei späterer anwaltlicher Vertretung anrechenbar
Smart-Paket erstellen

Smart-Einspruch ist das EUR-49-Selbsthilfeprodukt. Nur der Word-Einspruch wird individuell erstellt. Keine anwaltliche Einzelfallprüfung, Vertretung, Einbringung oder Fristenkontrolle.

4 · Individuell

Vollvertretung

nach Angebot
  • Akteneinsicht und vertiefte Fallprüfung
  • Weitere Schriftsätze und Beweisanträge
  • Beschwerde und mündliche Verhandlung
  • Laufende Korrespondenz im bestätigten Mandat
  • Weitere Instanzen nur bei gesonderter Übernahme
Angebot anfragen

Vor Mandatsannahme erhalten Sie ein schriftliches Mandatsangebot mit Honorarvereinbarung und Kostenrahmen. Sachverständigenbezogene anwaltliche Leistungen und ein Privatgutachten sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich bezeichnet und freigegeben wurden; Sachverständigenkosten bleiben gesondert, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt.

Rechtsschutz ist ein Finanzierungsweg, kein eigenes Leistungspaket: Die Deckungsanfrage ist kostenlos. Bei Deckung wird ein vertraglicher Selbstbehalt für die gedeckte Leistung mit höchstens EUR 99 inklusive Umsatzsteuer je Versicherungsfall verrechnet. Nicht oder nur teilweise gedeckte Zusatzleistungen werden ausschließlich nach gesondertem schriftlichem Selbstzahlerangebot und ausdrücklicher Zustimmung erbracht. Eine Deckungsanfrage begründet weder ein Mandat noch eine Fristenübernahme. Kostenlose Deckungsanfrage stellen →
Anrechnung des Smart-Einspruchs: Bei Beauftragung einer Standard- oder individuellen Vollvertretung im selben zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren innerhalb von zwölf Monaten ab Kauf wird der für den Smart-Einspruch bezahlte Betrag von EUR 49 einmalig auf das vereinbarte Honorar angerechnet. Voraussetzung sind Kollisionsprüfung, ausdrückliche Mandatsannahme und Vorlage der Kaufreferenz. Keine Barauszahlung oder Übertragung.
Sachverständige: Einzelfall statt Pauschalaussage. Ein Sachverständiger ist weder generell erforderlich noch generell entbehrlich. Maßgeblich sind der vollständige Akt, die konkrete technische Fachfrage, Beweiswert und Kostenrisiko. Behördlich oder gerichtlich beigezogene Sachverständige sind von einem privat beauftragten Gutachter zu unterscheiden. Gesetzliche Barauslagen können unabhängig vom Honorar entstehen; ein Privatgutachten wird nur nach gesonderter schriftlicher Beauftragung, Kosteninformation und ausdrücklicher Freigabe eingeholt. Die tatsächliche rechtliche Schlussprüfung bleibt Dr. Stephan Verdino vorbehalten.

Warum kein Pauschalpreis „für alles“?

Ein Fixpreis braucht einen Fixumfang.

Die Standardvertretung kostet EUR 299 für den veröffentlichten Umfang. Bei der Vollvertretung werden die benötigten Verfahrensstufen vorab schriftlich angeboten und nur nach Freigabe übernommen.

Standardvertretung: klar enthalten

  • Prüfung, ob der Fall in den Standardumfang passt
  • Vollmachtsbekanntgabe und Akteneinsicht
  • Prüfung des übersandten Verwaltungsakts
  • Einspruch und ein weiterer Standardschriftsatz
  • Normale Behördenkorrespondenz bis zur vereinbarten Stufe

Nicht pauschal enthalten

  • Mündliche Verhandlung
  • Auswahl, Beauftragung oder Koordination eines Privatgutachters
  • Vertiefte Gutachtenprüfung oder -erörterung und Sachverständigenkosten
  • Außergewöhnlich umfangreiche Akten
  • Beschwerde an das LVwG oder Höchstgerichte
  • Führerscheinentzug, Alkohol, Drogen oder Beschlagnahme ohne Individualangebot

Kostenfolgen des Verfahrens

Der Paketpreis ist nicht das ganze Kostenrisiko.

Kommt es nach einem Einspruch zu einem Straferkenntnis, kann die Behörde in erster Instanz grundsätzlich 10 % der verhängten Strafe, mindestens € 10, als Verfahrenskostenbeitrag vorschreiben. Bleibt eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht erfolglos, können grundsätzlich 20 % der verhängten Strafe, mindestens € 10, hinzukommen.

Wird das Verfahren eingestellt oder ist die Beschwerde zumindest teilweise erfolgreich, gelten andere Kostenfolgen. Barauslagen können gesondert anfallen. Die konkrete Einordnung hängt vom Verfahren ab.

Passenden Weg finden

Starten Sie mit dem kostenlosen Check.

Sie sehen zuerst, welcher Dokumenttyp und welche Risikoklasse vorliegen. Danach entscheiden Sie.

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